OB ENERGETISCH ODER ALTERSGERECHT:

DIE STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR SANIERUNG IST UMFANGREICH.


Die Förderung von Sanierung handhabt der Staat recht großzügig. Das ist eine gute Nachricht für Eigenheimbesitzer. Denn einerseits will jeder sein Haus in Schuss halten, andererseits gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zur Sanierung. Sanierungsmaßnahmen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Programme gefördert. Meist gibt es mehrere tausend Euro Sanierungsförderung, diese nicht zurückgezahlt werden muss. Nachstehend zeigen wir Ihnen welche Sanierungsförderungen es gibt und für was Sie diese beantragen können.

FÖRDERUNG FÜR

ENERGETISCHE SANIERUNG


Wer bei der Sanierung bessere Werte anstrebt, als die EnEV (Energieeinsparungsverordnung) fordert, kann hierfür Fördergelder von der KfW beantragen. Auch wer sein Haus auf erneuerbare Energien umstellt, kann die Sanierung von der KfW fördern lassen. Dabei ist unter anderem das Alter der Heizung ausschlaggebend. Wenn diese vor 2009 eingebaut wurde, dann erhalten Sanierer zinsvergünstigte Darlehen für:

 

• Biomasseanlagen

• Kombinierte Heizungsanlagen

• Wärmepumpen

• Solarkollektoren bis 40 m² Fläche.

 

Auch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Umstellung auf erneuerbare Energien beim Heizen. Allerdings vergibt das BAFA keine Darlehen, sondern Zuschüsse. Für bereits bestehende Gebäude gilt die Einschränkung, dass die Heizungsanlage seit mindestens zwei Jahren installiert sein muss, damit die Umrüstung oder Unterstützung gefördert wird. Zuschüsse gibt es für:

 

• Biomasseanlagen

• Solarkollektoranlagen

• Wärmepumpen

 

Die gleichzeitige Förderung der Sanierung durch KfW und BAFA ist ebenfalls möglich. Allerdings dürfen die beiden Förderungen in Summe nicht die Investitionskosten übersteigen.

FÖRDERUNG FÜR ALTERS-GERECHTE SANIERUNG

UND EINBRUCHSCHUTZ


Mit der alternden Bevölkerung steigt der Bedarf an barrierefreien Wohnungen und Häusern. Die KfW fördert die altersgerechte Sanierung entweder mit einem Darlehen oder mit einem Zuschuss. Damit können Eigenheimbesitzer die Pläne für die altersgerechte Sanierung besonders günstig in die Tat umsetzen. Die Förderung gilt unter anderem für:

 

• Schwellen entfernen

• Wände und Durchgänge versetzen

• Küche und Bad umbauen

• Terrassen und Balkone umgestalten

• Wege ebnen, etc.

 

Mit dem gleichen Programm fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Darunter fallen z.B. Bedienungs- und Antriebssysteme für Rollläden, Fenster, Türen und Beleuchtung sowie der Einbau einer Gegensprechanlage. Die Kombination bestimmter Maßnahmen ergibt den KfW-Standard „Barrierefreies Haus“. Wer diesen Standard erreicht, erhält nochmals eine höhere Sanierungsförderung.

FÖRDERUNG VON ALTBAUSANIERUNG


Die Förderung der Altbau-Sanierung fällt besonders üppig aus. Auch hier haben BAFA und KfW diverse Förderprogramme aufgelegt. Aber auch die Länder und Kommunen engagieren sich bei der Sanierungsförderung von Altbauten. Dabei werden sowohl Einzelmaßnahmen, wie etwa der Einbau einer neuen Heizungsanlage, als auch energetische Komplettsanierungen bis hin zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Förderprogramme gibt es beispielsweise für:

 

• Wärmedämmung von Dachflächen, Keller-

  und Geschossdecken sowie Wänden

• Erneuerung der Fenster und Außentüren

• Neue oder optimierte Heizungsanlage

• Neue oder optimierte Lüftungsanlage

• Beratungs- und Honorarkosten für Planung

  und Baubegleitung

 

Generell gilt, je höher der Energiestandard, desto höher die Förderung. Die BAFA vergibt auch hier wieder Zuschüsse, während es bei der KfW vor allem zinsgünstige Darlehen gibt. Wer die Investitionssumme selbst aufbringt, kann aber auch von der KfW anstelle eines Darlehens Zuschüsse erhalten. Auch eine Kombination aus BAFA- und KfW-Förderung ist möglich.



Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und stellen die Unterlagen für die Förderung Ihrer Sanierung zusammen.